Fischereiverordnung
- erlaubt sind 2 bzw. 3 Angelruten.
- allgemeine Schonhakenpflicht
- es muss ein Leader mit mind. 40 cm hinter dem Vorfach verwendet werden.
- die Verwendung von einer Schlagschnur ist Pflicht, mind. 15 Meter / 0,50 mm
- Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden.
- Schnurstärke 0,30 mm
- es besteht eine Abhakmattenpflicht
- Die Fische dürfen nur in Wiegeschlingen ab 1,10 m gewogen werden.
- es sind nur große feinmaschige Unterfänger erlaubt.
- der Angler hat 5 Minuten für die gesamte Hantierung mit dem Fisch am Land (Fotografieren, Wiegen, …) Zeit.
- danach muss der Fisch schonend zurückgesetzt werden.
- das Wiegen der Fische darf ausschließlich nur in der Wiegeschlinge erfolgen
- pro Angelplatz darf nur 1 Marker verwendet werden.
- gflochtene Hauptschnüre sind verboten
- Partikel dürfen nur im gekochten Zustand gefüttert werden.
- Das Füttern ist erlaubt.
- Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist strengstens verboten! Die Fische müssen nach dem Fang sofort versorgt und schonend zurückgesetzt werden.
- Wohnmobile und Wohnwägen sind verboten.
- Offenes Lagerfeuer ist nur mit einer Feuerschale gestattet.
- Das Warten im Teich sowie das Auslegen des Köders mit Booten (auch keine Elektroboote) und Durchschwimmen ist verboten.
- Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angeln eingeholt werden.
- Der Angelplatz ist von jedem Abfall reinzuhalten, der Müll muss mitgenommen werden.
- Für jeder Art von Schäden oder Unfällen wird keine Haftung übernommen.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Bei übermässigen Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.
- Die Angelkarte ist ohne Fischmitnahme, jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
- Bei Nichteinhaltung dieser Punkte wird die Karte ohne jeglichen Ersatz entzogen.
- Sobald Sie bemerken, dass andere Angler am Wasser einen dieser Punkte nicht einhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 0664/5417373.