Fischereiverordnung

TEICHANLAGE DOBERSDORF

  • erlaubt sind 2 bzw. 3 Angelruten.
  • allgemeine Schonhakenpflicht
  • es muss ein Leader mit mind. 40 cm hinter dem Vorfach verwendet werden.
  • die Verwendung von einer Schlagschnur ist Pflicht, mind. 15 Meter / 0,50 mm
  • Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden.
  • Schnurstärke 0,30 mm
  • es besteht eine Abhakmattenpflicht
  • Die Fische dürfen nur in Wiegeschlingen ab 1,10 m gewogen werden.
  • es sind nur große feinmaschige Unterfänger erlaubt.
  • der Angler hat 5 Minuten für die gesamte Hantierung mit dem Fisch am Land (Fotografieren, Wiegen, …) Zeit.
  • danach muss der Fisch schonend zurückgesetzt werden.
  • das Wiegen der Fische darf ausschließlich nur in der Wiegeschlinge erfolgen
  • pro Angelplatz darf nur 1 Marker verwendet werden.
  • gflochtene Hauptschnüre sind verboten
  • Partikel dürfen nur im gekochten Zustand gefüttert werden.
  • Das Füttern ist erlaubt.
  • Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist strengstens verboten! Die Fische müssen nach dem Fang sofort versorgt und schonend zurückgesetzt werden.
  • Wohnmobile und Wohnwägen sind verboten.
  • Offenes Lagerfeuer ist nur mit einer Feuerschale gestattet.
  • Das Warten im Teich sowie das Auslegen des Köders mit Booten (auch keine Elektroboote) und Durchschwimmen ist verboten.
  • Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angeln eingeholt werden.
  • Der Angelplatz ist von jedem Abfall reinzuhalten, der Müll muss mitgenommen werden.
  • Für jeder Art von Schäden oder Unfällen wird keine Haftung übernommen.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Bei übermässigen Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.
  • Die Angelkarte ist ohne Fischmitnahme, jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Punkte wird die Karte ohne jeglichen Ersatz entzogen.
  • Sobald Sie bemerken, dass andere Angler am Wasser einen dieser Punkte nicht einhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 0664/5417373.
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