Fischereiverordnung

TEICHANLAGE DOBERSDORF

  • erlaubt sind 2 bzw. 3 Angelruten
  • allgemeine Schonhakenpflicht (Micro Barbed erlaubt)
  • es muss ein Leader mit mind. 40 cm hinter dem Vorfach verwendet werden
  • die Verwendung von einer Schlagschnur ist Pflicht, max. 15 Meter / 0,50 mm
  • Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden
  • Schnurstärke 0,30 mm
  • es besteht eine Abhakmattenpflicht (Cradle)
  • es sind nur große feinmaschige Unterfänger erlaubt
  • Die Fische dürfen nur in Wiegeschlingen ab 1,10 m gewogen werden.
  • der Angler hat 5 Minuten für die gesamte Hantierung mit dem Fisch am Land (Fotografieren, Wiegen, …) Zeit.
  • danach muss der Fisch schonend zurückgesetzt werden
  • das Wiegen der Fische darf ausschließlich nur in der Wiegeschlinge erfolgen
  • pro Angelplatz darf nur 1 Marker verwendet werden
  • geflochtene Hauptschnüre sind verboten
  • Partikel dürfen nur im gekochten Zustand gefüttert werden
  • Das Füttern ist erlaubt
  • Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist strengstens verboten! Die Fische müssen nach dem Fang sofort versorgt und schonend zurückgesetzt werden
  • Wohnmobile und Wohnwägen sind verboten
  • Offenes Lagerfeuer ist nur mit einer Feuerschale gestattet
  • Das Warten im Teich sowie das Auslegen des Köders mit Booten (auch keine Elektroboote) und Schwimmen ist verboten
  • Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angeln eingeholt werden
  • Der Angelplatz ist von jedem Abfall reinzuhalten, der Müll muss mitgenommen werden
  • Für jeder Art von Schäden oder Unfällen wird keine Haftung übernommen
  • Eltern haften für ihre Kinder
  • Bei übermässigen Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden
  • Die Angelkarte ist ohne Fischmitnahme, jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht
  • Bei Nichteinhaltung dieser Punkte wird die Karte ohne jeglichen Ersatz entzogen
  • Sobald Sie bemerken, dass andere Angler am Wasser einen dieser Punkte nicht einhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 0664/5417373