Fischereiverordnung
- erlaubt sind 2 bzw. 3 Angelruten
- allgemeine Schonhakenpflicht (Micro Barbed erlaubt)
- es muss ein Leader mit mind. 40 cm hinter dem Vorfach verwendet werden
- die Verwendung von einer Schlagschnur ist Pflicht, max. 15 Meter / 0,50 mm
- Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden
- Schnurstärke 0,30 mm
- es besteht eine Abhakmattenpflicht (Cradle)
- es sind nur große feinmaschige Unterfänger erlaubt
- Die Fische dürfen nur in Wiegeschlingen ab 1,10 m gewogen werden.
- der Angler hat 5 Minuten für die gesamte Hantierung mit dem Fisch am Land (Fotografieren, Wiegen, …) Zeit.
- danach muss der Fisch schonend zurückgesetzt werden
- das Wiegen der Fische darf ausschließlich nur in der Wiegeschlinge erfolgen
- pro Angelplatz darf nur 1 Marker verwendet werden
- geflochtene Hauptschnüre sind verboten
- Partikel dürfen nur im gekochten Zustand gefüttert werden
- Das Füttern ist erlaubt
- Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist strengstens verboten! Die Fische müssen nach dem Fang sofort versorgt und schonend zurückgesetzt werden
- Wohnmobile und Wohnwägen sind verboten
- Offenes Lagerfeuer ist nur mit einer Feuerschale gestattet
- Das Warten im Teich sowie das Auslegen des Köders mit Booten (auch keine Elektroboote) und Schwimmen ist verboten
- Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angeln eingeholt werden
- Der Angelplatz ist von jedem Abfall reinzuhalten, der Müll muss mitgenommen werden
- Für jeder Art von Schäden oder Unfällen wird keine Haftung übernommen
- Eltern haften für ihre Kinder
- Bei übermässigen Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden
- Die Angelkarte ist ohne Fischmitnahme, jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht
- Bei Nichteinhaltung dieser Punkte wird die Karte ohne jeglichen Ersatz entzogen
- Sobald Sie bemerken, dass andere Angler am Wasser einen dieser Punkte nicht einhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter Tel.: 0664/5417373
